Für die meisten Medikamentenverordnungen entfallen die gewohnten rosa Rezepte (Ausnahmen: Betäubungsmittel-, Heilmittel- und Privatrezepte).

Nach der Visite erstellen die Ärztinnen und Ärzte das eRezept digital. Folgerezepte für Ihre Dauerverordnung bestellen Sie bei uns wie bisher. Wichtig! Bitte beachten Sie, dass weiterhin eine Rezeptbestellung für Ihre Dauermedikation erst dann erfolgen kann, wenn im aktuellen Quartal zuvor Ihre Chipkarte bei uns eingelesen worden ist. Informationen zur Rezeptbestellung in unserer Praxis erhalten Sie hier (link)

Mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte („Chipkarte“), einer eRezept-Handy-App Ihrer Krankenkasse oder in Ausnahmefällen einem Papierausdruck können Sie der Apotheke Ihrer Wahl Zugriff auf Ihr eRezept geben. Die Apotheke kann Ihre Medikamente dann aushändigen.

Nähere Informationen zum eRezept finden hier https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/

Das eRezept bedeutet für Sie in vielen Fällen eine Erleichterung.

Es entfällt der bisherige Aufwand, zu bestimmten Zeiten Rezepte über Dauermedikationen bei uns abzuholen bzw. in der Arztpraxis auf die Arztunterschrift auf dem Rezept zu warten.  Sie können mit der eRezept-App Ihre Verschreibungen auch in der Apotheke vorbestellen!

Rezepte für Angehörige einlösen

Viele Menschen haben pflegebedürftige Angehörige, für die der Weg zum Arzt oder in die Apotheke zu beschwerlich ist. Mit der elektronischen Gesundheitskarte oder der eRezept-App können verschriebene Medikamente zukünftig für Angehörige oder auch die Nachbarin oder den Nachbarn abgeholt werden. Mit der App ist sogar mehr möglich: Über die Familienfunktion können Versicherte die Rezepte für andere Menschen auf deren Wunsch hin in ihrer eigenen eRezept-App einsehen und verwalten.

Mit dem eRezept sind Daten sicher

Von der Arztpraxis bis in die Apotheke werden eRezepte bei der digitalen Übertragung mehrfach verschlüsselt und sicher gespeichert. Damit sind sie vor unbefugtem Zugriff geschützt – den hat neben der ausstellenden Arztpraxis und der Apotheke, bei der das Rezept eingelöst wird, nur die Person, für die das Rezept bestimmt ist. Zudem kann diese Person ihre eGK oder den Rezeptcode via App bzw. Ausdruck an eine Person ihrer Wahl weitergeben.