Die Ultraschalluntersuchung des Herzens nennt man Echokardiographie. Sämtliche Bewegungs¬abläufe des Herzens inklusive der Funktionsfähigkeit der Herzklappen können direkt sichtbar gemacht werden. Die Größe von Vorhöfen, Herzkammern, Wanddicken und Herzklappen wird gemessen. Es kann beurteilt werden, ob alle Anteile der Herzwände beim Herzschlag mitarbeiten und ob die Klappen sich zum richtigen Zeitpunkt öffnen bzw. schließen oder aber verengt sind.Mit der Farbdoppler-Echokardiographie kann die Geschwindigkeit des Blutes bestimmt werden und die Flussrichtung des Blutstroms dargestellt werden. Der Arzt kann untersuchen, ob die Herzklappen normal funktionieren, verengt oder undicht sind.

Die Herzkranzgefäße entziehen sich bei der Echokardiographie der Beurteilung, weil sie zu klein sind und Bewegungsartefakte im Ultraschallbild nicht ausreichend herausgerechnet werden können. Zur Abklärung einer möglicherweise vorliegenden Erkrankung der Herzkranzgefäße dient weiterhin in erster Linie das Belastungs-EKG.

(Die Farbdoppler-Echokardiographie darf von uns nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden und muss Ihnen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte in Rechnung gestellt werden.)