Erst- und Nachbehandlung von Berufs-, Wege- und Schulunfällen

Bei Unfällen, die direkt mit dem Arbeitsplatz und dem Ausüben einer für den Beruf typischen Tätigkeit, die einen betrieblichen Zweck verfolgt, im Zusammenhang stehen, handelt es sich um einen Arbeits- bzw. Berufsunfall. Unfälle, die sich auf dem Arbeitsweg ereignen, werden als so genannte Wegeunfälle eingeordnet.

Die Kosten für die Behandlung der Arbeits- und Wegeunfälle werden von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen. Die Praxisgebühr von zehn Euro entfällt bei Arbeitsunfällen, ebenso die Zuzahlung für Arznei- und Heilmittel, wenn diese zur Behandlung nach dem Arbeitsunfall verordnet wurden.

Die Erstbehandlung von Berufs-, Wege- und Schulunfällen kann von uns übernommen werden. Falls erforderlich werden Sie von uns zu einem sogenannten Durchgangsarzt („D-Arzt“) überwiesen. Durchgangsärzte sind besonders qualifiziert für die Behandlung von Unfallverletzten. Die Vorstellung bei einem Durchgangsarzt ist erforderlich, wenn die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt, oder die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert, oder Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind, oder es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.

Bei leichten Verletzungen werden Unfallverletzte vom Durchgangsarzt zur weiteren Behandlung an den Hausarzt überwiesen. In diesen Fällen überwacht der Durchgangsarzt das Heilverfahren z.B. durch Wiedervorstellungstermine (Nachschau).